Seit über 30 Jahren beraten und vertreten wir die öffentliche Hand und Private bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen für Industrie- und Gewerbeansiedlungen, Infrastrukturvorhaben, Wohnbauvorhaben und anderes mehr. Ebenso betreuen wir Zulassungsverfahren für Flughäfen, Straßen, Eisenbahnen und Straßenbahnen. Wir beantworten Rechtsfragen rund um die Immobilie und die öffentlich-rechtliche Projektentwicklung. Wir beraten Kommunen, Verbände und Ministerialverwaltungen bei der Erarbeitung von Ausschreibungen, Plänen und Rechtsvorschriften.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Bau- und Fachplanungsrecht
- Bauleitplanung
- Bauordnungsrecht
- Sanierungsrecht
- Straßenbau
- Schienenwege
- Flughäfen
Umweltrecht
- Immissionsschutzrecht
- Wasserrecht
- Naturschutzrecht
- Bodenschutzrecht
- Abfallwirtschaftsrecht
- Bergrecht
- Chemikalien- und Gentechnikrecht
Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Energierecht
- Telekommunikationsrecht
- Gewerberecht
- Gaststättenrecht
- Handwerksrecht
Immobilienrecht
- Kaufverträge
- Grundstücksbelastungen
- Gewerbliches Mietrecht
Kommunalrecht
Kommunalabgaben- und Beitragsrecht
Vergaberecht
Beamtenrecht
Luftverkehrsrecht
Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht
Personenbeförderungsrecht
Öffentlich-rechtliche Due Diligence
Für alle sonstigen (Rechts-)Fragen verfügt die Kanzlei aufgrund langjähriger bundesweiter anwaltlicher Tätigkeit über ein exzellentes Netzwerk von Kollegen und Experten und kann die jeweils bestgeeigneten Ansprechpartner empfehlen.